Wir bieten unseren Fahrschülern eine gute und solide Ausbildung zu fairen Konditionen. Die langjährige Berufserfahrung unserer freundlichen Fahrlehrer macht das Lernen besonders einfach und unterstützt euch bei dem Weg zum Führerschein.
Bei der Vorbereitung stehen wir euch zur Seite und beantworten euch gerne alle offenen Fragen. Lasst euch sich nicht drängen oder unter Druck setzen: Mit unserer Ausbildung und konzentriertem Lernen müsst ihr keine Angst vor den Prüfungen haben.
Informieren Sie sich auch direkt in unserer Fahrschule. Wir beraten euch fachkundig und gerne!
Unsere Fahrlehrer unterrichten euch in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhaltet ihr viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
Sonderthemen Klasse B:
13. Technik I, Klasse
14. Technik II, Klasse B
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommt ihr Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Ihr könnt so jederzeit eure persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit eurem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.
Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.
Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.
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