Klasse A (beschränkt) bzw.
Klasse A (unbeschränkt)
Alle Krafträder - Zweiräder, auch Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Bemerkungen: Zunächst Klasse A beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 KW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 KW/kg. Die Beschränkung entfält zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnisklasse. Die Klasse A unbeschränkt kann auch dann sofort erworben werden, wenn man das 25 Lebensjahr erreicht hat.
Einschluss der Klassen: A1 und M
Mindestalter: 18
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